Die Universität St.Gallen ist massgeblich von ihren Instituten, Forschungsstellen und Centers geprägt. Sie ergänzen die fünf Schools, welche für die Lehre verantwortlich sind und Grundlagenforschung betreiben. Die insgesamt 30 Institute und Forschungsstellen sind eng mit den Schools und der Universität verknüpft:
*Das Institut für Versicherungswirtschaft ist mit zwei Schools verknüpft.
Das Institut für Rechtwissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG) wurde 1938 als erstes – und damit ältestes – Institut der HSG gegründet, damals unter dem Namen Schweizerisches Institut für Verwaltungskurse.
Die Institute und Forschungsstellen haben die Aufgabe, wissenschaftliche Fragen aus dem jeweiligen Fachgebiet zu bearbeiten. Sie sind insbesondere in angewandter Forschung tätig und bieten Weiterbildungsveranstaltungen an. Zudem erbringen sie Dienstleistungen gegenüber Dritten, indem sie beispielsweise Gutachten erstellen oder Unternehmen beraten. Weiter haben Institute und Forschungsstellen die Aufgabe, die Lehre an der Universität St.Gallen im Fachgebiet des jeweiligen Instituts zu unterstützen und zu ergänzen. Sie arbeiten mit interessierten Gemeinwesen, Unternehmen und Organisationen sowie mit verwandten Instituten und Forschungsstellen an der Universität St.Gallen zusammen. Die Institute und Forschungsstellen leisten einen grossen Teil der Nachwuchsarbeit in der Forschung. Sie bilden Institutsmitarbeitende an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis aus.
Die Institute und Forschungsstellen sind finanziell, konzeptionell und personell mit der Universität verknüpft, die verantwortlichen Direktorinnen und Direktoren kommen aus der Professorenschaft. Dennoch funktionieren sie als weitgehend autonome, unternehmerisch geführte Einheiten und sind finanziell selbsttragend. Deshalb hat jedes Institut und jede Forschungsstelle einen «Geschäftsleitenden Ausschuss» sowie eine Direktion. Die Institute haben jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Dem «Geschäftsleitenden Ausschuss» gehören zwei bis vier Dozierende der Universität St.Gallen und mindestens zwei externe Vertreter aus Wissenschaft oder Praxis an. Die Mitglieder werden vom Senat gewählt, den Präsidenten bestimmt der Universitätsrat auf Antrag des Senats. Unter anderem überwacht der «Geschäftsleitende Ausschuss» die Tätigkeit des Instituts oder der Forschungsstelle, genehmigt die Strategie sowie Richtlinien über die Annahme von Aufträgen und beschliesst das Budget.
Die Direktion führt die laufenden Geschäfte des Instituts oder der Forschungsstelle. Das heisst, die Direktorin oder der Direktor fungiert als CEO und entwickelt die Strategie und das Arbeitsprogramm, stellt die Mitarbeitenden ein etc. Weitere Aufgaben sind die Erstellung des Budgets, der Jahresrechnung und eines Jahresberichts. Die Direktion besteht aus einer bzw. einem oder mehreren am Institut resp. an der Forschungsstelle tätigen Dozierenden, welche vom Universitätsrat auf Antrag des Senats gewählt werden.
Die Institute und Forschungsstellen arbeiten kostendeckend. Die Kosten werden insbesondere durch Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen, Weiterbildungsveranstaltungen und angelegten Mitteln des Instituts sowie durch Institutstätigkeit erwirtschaftete Mittel gedeckt. Weiter können Institute und Forschungsstellen Zuwendungen von Dritten für einen bestimmten Zweck annehmen. Diese müssen in der Jahresrechnung gesondert ausgewiesen werden.
Wenn ein neues Institut oder eine neue Forschungsstelle gegründet wird, muss die Regierung die Satzung genehmigen. In der Satzung wird festgelegt, ob es sich um ein Institut oder eine Forschungsstelle handelt. Somit ist der Hauptunterschied zwischen einem Institut und einer Forschungsstelle die Bezeichnung.