
Die Ordentlichen Professorinnen und Professoren werden an die Universität St.Gallen berufen. Das heisst, sie erhalten ein Angebot der Universität St.Gallen, eine Professur und deren Lehrstuhl zu übernehmen. Das Berufungsverfahren, welches neue Professorinnen und Professoren der HSG durchlaufen, kommt jedoch dem einer Stellenausschreibung mit einem Assessment nahe.
Ein Grund für eine neue Berufung kann z.B. die Emeritierung einer Professorin an der Universität St.Gallen sein, wodurch ein Lehrstuhl frei wird. Oder der Universitätsrat beschliesst, einen neuen Lehrstuhl einzuführen. Dann wird dieser Lehrstuhl ausgeschrieben, um für diese Stelle die passende Person zu finden. Vor der Ausschreibung setzt sich die Berufungskommission zusammen, um das Anforderungsprofil und die Entscheidungskriterien für die zu besetzende Professur vorzubereiten. Für jede Berufung wird eine eigene Berufungskommission eingesetzt. Dieser gehören an:
- der Rektor oder ein von ihm ausgewählten Vertreter;
- zwei durch den Rektor ausgewählte Mitglieder, von denen keines an der Universität tätig ist. Meistens kommen diese Mitglieder von einer anderen Universität oder aus der Wirtschaft;
- ein durch den Rektor ausgewähltes Mitglied, welches nicht der ausschreibenden School angehört;
- ein Mitglied aus dem Mittelbau, welches nicht der ausschreibenden School angehört;
- der Dean der School (hält den Vorsitz der Berufungskommission inne);
- zwei von der School mit Zustimmung des Rektors gewählte Ordentliche Professorinnen oder Professoren;
- ein Studentenschafts-Mitglied.
Die zu besetzende Professur wird durch die Berufungskommission ausgeschrieben. Die Berufungskommission entscheidet, welche Bewerbungen in die engere Wahl kommen und achtet dabei auf eine Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern. Die Personen in der engeren Wahl halten dann eine Probevorlesung vor der Berufungskommission und interessierten Dozierenden. Nachdem die Berufungskommission die für sie geeignetste Person ausgewählt hat, führen der Rektor und der Verwaltungsdirektor mit ihr ein Berufungsgespräch. Dabei werden u.a. die Vision und die HSG-Kultur vermittelt.
Das Berufungsverfahren sieht vor, dass nach dem Berufungsgespräch die ausgewählte Person, der ausschreibenden School und anschliessend dem Senat vorgeschlagen werden. Die School oder der Senat können den Vorschlag mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen ablehnen. Sind die School sowie der Senat mit dem Vorschlag einverstanden, überweist der Senat dem Universitätsrat den von der Berufungskommission ausführlich begründeten Wahlvorschlag. Die Wahl der ordentlichen Professorinnen und Professoren erfolgt anschliessend durch den Universitätsrat für eine Amtsdauer von acht Jahren, anschliessend ist eine Wiederwahl erforderlich. Das gesamte Berufungsverfahren dauert knapp ein Jahr.