Wer als Ordentliche Professorin (Ordinaria) oder als Ordentlichen Professor (Ordinarius) in den Ruhestand tritt, sprich emeritiert wird, darf sich in einer öffentlichen Abschiedsvorlesung verabschieden lassen. Dabei dürfen die Ordinarien selbst entscheiden, ob sie eine Abschiedsvorlesung halten oder nicht. Die Universität begrüsst eine Abschiedsvorlesung im Semester der Emeritierung.
Neben den Ordinarien erhalten auch Assoziierte Professorinnen und Professoren, Titularprofessorinnen und -professoren sowie Ständige Dozierende die Möglichkeit, sich mit einer Vorlesung von der Universität St.Gallen zu verabschieden. Alle übrigen Dozierenden halten keine Abschiedsvorlesungen.
Die Abschiedsvorlesungen behandeln eine Vielzahl von Themen aus dem Bereich der Wirtschafts-, Rechts-, Sozial, Kultur- und Politikwissenschaften. Im Programmheft der öffentlichen Vorlesungen werden die Abschiedsvorlesungen einmal im Semester angekündigt.